Leto GmbH · Kramerstraße 7 · 87700 Memmingen
Die Parteien haben einen Vertrag über die Nutzung der SaaS-Plattform „Leto“ zur automatisierten Suche, Analyse und Verwaltung öffentlicher Ausschreibungen (nachfolgend „Hauptvertrag“) geschlossen. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten. Der Auftragnehmer ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO, und der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Mit dem vorliegenden Auftragsverarbeitungsvertrag legen die Parteien ihre Pflichten und Rechte nach Art. 28 DSGVO fest.
Die Parteien vereinbaren hiermit die Geltung der Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeitern gemäß Art. 28 Abs. 7 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) ((EU) 2021/915 vom 4. Juni 2021) („Standardvertragsklauseln“). Die Standardvertragsklauseln sind im Amtsblatt der Europäischen Union L 199/18 veröffentlicht und können unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021D0915 abgerufen werden. Sie sind Bestandteil dieses Auftragsverarbeitungsvertrags.
In den Klauseln 1 lit. a, 8 lit. c Nr. 4, 9.1 lit. b und lit. c sowie 9.2 Abs. 3 der Standardvertragsklauseln wählen die Parteien hiermit Option 1.
Die fakultative Klausel 5 der Standardvertragsklauseln (Kopplungsklausel) gilt nicht.
Folgende Klauseln der Standardvertragsklauseln gelten nicht: Klausel 2 (Unabänderbarkeit) und Klausel 7.7 lit. e (Drittbegünstigtenklausel in Verträgen mit Unterauftragsverarbeitern).
Die Informationen zur Vervollständigung der Anhänge I-IV der Standardvertragsklauseln sind in den Anhängen I-IV dieses Auftragsverarbeitungsvertrags enthalten.
In Klausel 7.7 lit. a der Standardvertragsklauseln (Einsatz von Unterauftragsverarbeitern) vereinbaren die Parteien Option 2 (allgemeine schriftliche Genehmigung). Die Frist für die Benachrichtigung über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter beträgt 30 Tage. Widerspricht der Auftraggeber einem neuen Unterauftragsverarbeiter, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um eine gütliche Einigung zu finden. Kommt eine solche binnen 14 Tagen nicht zustande, so ist der Auftragnehmer zur (Teil-)Kündigung des Vertrags berechtigt, soweit der neue Unterauftragsverarbeiter für die Erbringung der Vertragsleistungen benötigt wird. Etwaig im Voraus bezahlte Vergütungen für die gekündigten Leistungen werden vom Auftraggeber in diesem Fall anteilig erstattet.
Sämtliche Verarbeitungen personenbezogener Daten im Rahmen dieses Auftrags erfolgen ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR). Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer findet nicht statt. Sollte eine Verarbeitung in einem Drittland im Einzelfall erforderlich werden, erfolgt diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere Standardvertragsklauseln und Transfer Impact Assessment).
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass mit sämtlichen Unterauftragsverarbeitern Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden, die den Anforderungen dieses Vertrags entsprechen. Sofern ein Unterauftragsverarbeiter seinen Sitz außerhalb des EU/EWR hat, stellt der Auftragnehmer sicher, dass geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorliegen, insbesondere durch den Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) sowie die Durchführung eines Transfer Impact Assessments (TIA). Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen durch seine Unterauftragsverarbeiter und haftet dem Auftraggeber für deren datenschutzkonformes Handeln.
Die Beantwortung von Anfragen nach Klausel 7.6.b und die zur Verfügungstellung von Informationen nach Klausel 7.6.c Satz 1 der Standardvertragsklauseln erfolgt, indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorliegende Dokumentationen, Zertifizierungen, Berichte und Unterlagen betreffend die Datenverarbeitung und Sicherheitsmaßnahmen bereitstellt („Sicherheitsdokumentation“). Sollte die Sicherheitsdokumentation nicht ausreichen, um die Einhaltung der Standardvertragsklauseln durch den Auftragnehmer zu bewerten (z.B. beim konkreten Hinweisen der Nichteinhaltung), wird der Auftragnehmer zusätzliche schriftliche Anfragen des Auftraggebers beantworten. Wenn und soweit auch diese nicht ausreichen, gestattet der Auftragnehmer Prüfungen vor Ort, insbesondere wenn eine zuständige Aufsichtsbehörde eine solche Prüfung verlangt.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren. Die Meldung erfolgt an die vom Auftraggeber benannte Kontaktperson und enthält mindestens die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO genannten Informationen, soweit diese dem Auftragnehmer vorliegen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen gemäß Art. 33 und 34 DSGVO.
Aufwände des Auftragnehmers für folgende Leistungen sind vom Auftraggeber nach tatsächlich angefallenem Aufwand gesondert zu vergüten:
Vor Entstehen entsprechender Kosten wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen. Die Höhe der Vergütung für Arbeitsaufwände entspricht den zwischen den Parteien vereinbarten Sätzen, hilfsweise einer branchen- und ortsüblichen Vergütung.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, soweit diese
a) vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Auftragnehmer verursacht wurden, oder
b) leicht fahrlässig vom Auftragnehmer verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährden oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf (Kardinalspflichten).
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer der Auftragnehmer haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Falle von Buchstabe b) (leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten) haftet der Auftragnehmer nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Beauftragte des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
In Bezug auf Formerfordernisse, anwendbares Recht und Gerichtsstand gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags (AGB).
Vertragsschluss
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird mit Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Leto GmbH durch den Auftraggeber geschlossen. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Der Zeitpunkt der AGB-Akzeptanz gilt als Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Verantwortlicher
Verantwortlicher ist der Kunde, der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Leto GmbH akzeptiert hat (Auftraggeber).
Ist der Auftraggeber in Bezug auf den Vertragsgegenstand seinerseits Auftragsverarbeiter für einen Dritten, so gilt der Auftraggeber im Verhältnis zum Auftragnehmer für die Zwecke dieses Auftragsverarbeitungsvertrags als Verantwortlicher.
Ansprechpartner beim Auftraggeber: Die im Kundenkonto hinterlegte Kontaktperson des Auftraggebers.
Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist die Leto GmbH, Kramerstraße 7, 87700 Memmingen, Deutschland (Auftragnehmer).
Ansprechpartner beim Auftragnehmer: Geschäftsführung, privacy@leto.biz
Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Sensible verarbeitete Daten (falls zutreffend)
Es werden keine sensiblen Daten verarbeitet.
Art der Verarbeitung
Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist: Bereitstellung und Betrieb einer cloudbasierten Software-as-a-Service-Plattform zur automatisierten Suche, Analyse und Verwaltung öffentlicher Ausschreibungen
Der Auftragnehmer führt folgende Verarbeitungen durch: Bereitstellung und Betrieb einer cloudbasierten Software-as-a-Service-Plattform zur automatisierten Suche, Analyse und Verwaltung öffentlicher Ausschreibungen gemäß Hauptvertrag/Leistungsvereinbarung. Wartung und Betrieb der zugehörigen Server- und KI-Infrastruktur. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Phasen des Datenlebenszyklus abgedeckt:
a) Erhebung / Kollektion: Erfassung von Nutzerdaten im Rahmen der Kontoerstellung und Plattformnutzung (z.B. Anmeldedaten, Nutzungsverhalten). Entgegennahme und Verarbeitung von durch den Auftraggeber hochgeladenen Dokumenten.
b) Speicherung / Bereithaltung: Sichere Speicherung der Nutzerdaten und hochgeladenen Dokumente in der Cloud-Infrastruktur, um eine performante und zuverlässige Bereitstellung der Plattformfunktionen zu gewährleisten.
c) Nutzung / Verarbeitung: KI-gestützte Analyse und Aufbereitung von Ausschreibungsunterlagen und hochgeladenen Dokumenten, einschließlich automatisierter Textextraktion, Dokumentensuche und -abgleich. Bereitstellung von Suchergebnissen und Analysefunktionen für die Nutzer des Auftraggebers.
d) Löschung / Beseitigung: Löschung personenbezogener Daten nach Vertragsende oder auf Weisung des Auftraggebers gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden
Soweit der Auftragnehmer die Daten für nachfolgende eigene Zwecke nutzt, ist dies nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung, sondern der Auftragnehmer ist eigenständiger Verantwortlicher:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich hiermit gegenüber dem Auftraggeber, bei diesen Verarbeitungen die anwendbaren Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die DSGVO.Der Auftragnehmer wird für diese eigenen Zwecke die Daten nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form verarbeiten.
Dauer der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Vertragsverhältnisses, einschließlich kostenfreier Nutzungszeiträume und bestehender Nutzerkonten ohne aktives Abonnement..
Unter dem nachfolgenden Kapitel „Vertraulichkeit“, sind Maßnahmen darzustellen, die dem Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter oder unbeabsichtigter Preisgabe dienen. Dies umfasst Schutz vor externen wie internen Angreifern (z.B. Hacker, frustrierte oder neugierige Mitarbeiter) sowie Schutz vor strukturellen Gefährdungen (z.B. ungeschulte Mitarbeiter, mangelhafte Rollen-/Rechtekonzepte, Mängel in der Datenschutzorganisation).
Maßnahmen, um zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten benutzt werden können.
Maßnahmen zur Sicherstellung, dass die zur Benutzung von Datenverarbeitungssystemen berechtigten Nutzer nur auf solche Daten zugreifen können, für die sie berechtigt sind, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung nicht unbefugt kopiert, verändert oder gelöscht werden können.
Maßnahmen zur Sicherstellung, dass personenbezogene Daten, die für unterschiedliche Auftraggeber oder für unterschiedliche Zwecke erhoben wurden, getrennt verarbeitet werden können.
Maßnahmen zur Verschlüsselung von Daten.
Maßnahmen zu Pseudonymisierung, d.h., dem Ersetzen von Identifikationsmerkmalen wie z.B. eines Namens, einer Anschrift oder einer E-Mail-Adresse durch eindeutige Kennung, dem Pseudonym. Die Identifikationsmerkmale (und die Zuordnung zum Pseudonym) werden getrennt von den Inhaltsdaten aufbewahrt und besonders gesichert. Bei der Pseudonymisierung ist eine Re-Identifikation möglich, es liegen damit personenbezogene Daten vor (keine Anonymisierung!).
Unter dem Kapitel „Integrität“, sind Maßnahmen darzustellen, die dazu dienen, personenbezogene Daten vollständig und richtig bereitzustellen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, unzulässige Änderungen an den Daten zu erkennen und Verfahren zur Berichtigung vorzuhalten.
Maßnahmen zur Sicherstellung, dass überprüft werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder gelöscht worden sind.
Maßnahmen zur Sicherstellung, dass personenbezogenen Daten bei der elektronischen Übertragung oder beim Transport auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können.
Unter dem Kapitel „Verfügbarkeit“, sind Maßnahmen darzustellen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten dann zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Wiederherstellung der Daten bei Verlust oder Vernichtung.
Grundlegende Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit.
Maßnahmen, um die Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten nach einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wieder herzustellen.
Maßnahmen, um datenverarbeitende Systeme widerstandsfähig zu machen, wenn nicht verhinderbare Störungen auf die Systeme einwirken.
Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Für Mitarbeiter des Auftragnehmers verbindliche Richtlinien zur Auftragsverarbeitung mit folgenden Regelungen:
Die Liste der vom Auftragnehmer bei Vertragsschluss genehmigten Unterauftragsverarbeiter ist online abrufbar unter https://leto.biz/subprocessors. Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter mitzuteilen hat, wird der Auftragnehmer die Liste auf der genannten Webseite aktualisieren.